Zeit:

Der theoretische Unterricht findet am Wochenende, samstags und sonntags von 10 - 17 Uhr statt. Das Lehr-Ambulatorium wird wochentags nach Absprache mit den Dozenten in ihren Praxen durchgeführt. Die reine Unterrichtszeit beträgt 615 Unterrichtsstunden, darin enthalten sind 135 Praxisstunden mit der Arbeit an PatientInnen (Ambulatorium und Praxistage).

Anmeldung:

Verbindliche Anmeldung durch Unterschreiben des beiliegenden Schulvertrages. Zur Anmeldung sind weiter einzureichen ein Nachweis über die Therapieerlaubnis, bzw. des Ausbildungsinstitutes, das auf die Therapieerlaubnis vorbereitet, ein kurzer Lebenslauf und zwei Passbilder. Auf Wunsch kann ein persönliches Informationsgespräch vereinbart werden. Auch ein Schnuppertag ist möglich.

Teilnehmer:

Die Ausbildung wendet sich grundsätzlich an Angehörige von Heilberufen (Heilpraktiker, Ärzte, Zahn- und Tierärzte) sowie an SchülerInnen/StudentInnen dieser Berufsgruppen. Schon länger praktizierende Akupunkteure können nach einer Überprüfung ihres Wissensstandes im 2. Ausbildungsjahr beginnen (Quereinstieg!), wenn Ausbildungsplätze frei sind. Nach bestandener Abschlussprüfung wird dem Absolventen vom ABZ Nord ein Zertifikat für Klassische Akupunktur nach den Richtlinien des DDH ausgestellt.

Teilnehmerzahl:

Die Teilnehmerzahl für den theoretischen Unterricht am Wochenende ist auf 20 Personen begrenzt. Praktische Übungen an den Wochenenden (Lokalisation der Akupunkturpunkte, Üben der Pulsdiagnose, Üben von Nadeltechniken, etc.) werden bei mehr als 12 Teilnehmern i. d. R. sonntags nachmittags mit einem Assistenten aus dem Dozententeam durchgeführt. Die praktische Arbeit im Lehr-Ambulatorium wird in Gruppen von 3-4 SchülerInnen durchgeführt (siehe Ambulatoriums-Leitfaden).

Kosten:

Die Ausbildungskosten betragen für beide Ausbildungsjahre insgesamt 4600,00 Euro. Für Mitglieder der Heilpraktikerverbände des DDH betragen die Kosten 4400,00 Euro. Für HP-SchülerInnen einer Verbandsschule (Nachweis!) betragen die Kosten € 4200,00 Euro. Zusätzlich wird eine einmalige Einschreibegebühr von 120,00 Euro erhoben. Monatliche Ratenzahlungen der Gebühren sind möglich. Im Schulgeld ist ebenfalls die Teilnahme für das Lehr-Ambulatorium in beiden Ausbildungsjahren enthalten. Auf Wunsch können weitere Praxiseinheiten im Ambulatorium belegt werden (Kosten nach Absprache).

Weitere Aktivitäten:

Im 2. Ausbildungsjahr sollen Kleingruppen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts gebildet werden. Versäumte Unterrichtseinheiten können nach Absprache in späteren Jahrgängen unentgeltlich nachgeholt werden, um Fehlstunden auszugleichen. So soll gewährleistet sein, dass die Teilnehmer am gesamten Ausbildungsbereich teilgenommen haben.

Prüfungen:

Am Ende des 1. Schuljahres findet ein schriftlicher Test statt, am Endes des 2. Jahres eine Abschlussprüfung. Die Testarbeit dienen SchülerInnen und Lehrern als Leistungskontrolle, Quereinsteigern als Nachweis ihrer Qualifikation (60 % der Fragen müssen richtig beantwortet sein!). Die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Anteil. Sie gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens ausreichend (60% richtige Ergebnisse!) beträgt. Weiter muss im 2. Ambulatoriumszyklus ein schriftlicher Behandlungsbericht eines PatientInnen dokumentiert werden. Dieses Verfahren dient auch als Nachweis einer Ergebnisqualität in der Ausbildung. Erfolgreiche Absolventen erhalten zum Abschluss ein Zertifikat nach den Richtlinien der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH). Das Zertifikat erhält nur, wer berechtigt ist, die Heilkunde auszuüben.